Vorsorge für den dritten Lebensabschnitt
Um die Vorsorge fürs Alter brauchten wir uns in Deutschland lange Zeit keine Gedanken zu machen, da die Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung automatisch vom Verdienst einbehalten wurden und die daraus resultierende Altersrente in den meisten Fällen ausreichend war.
Dass die gesetzliche Rente in der Zukunft allein nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, hat inzwischen jeder erkannt. Daher hat auch die staatliche Führung reagiert und den Aufbau einer Zusatzrente durch staatliche Förderung interessant gemacht.
Leider ist die staatliche Förderung nicht "aus einem Guss", sondern mittlerweile so vielfältig, dass der Normalbürger große Schwierigkeiten hat, die für ihn günstigste Variante herauszufinden.
Wir, als Ihr kompetenter Partner für die Vorsorge, haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, Licht in das Dunkel der vielfältigen Möglichkeiten zu bringen. Auf den nächsten Seiten möchten wir Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungswege vorstellen und Ihnen die Möglichkeit geben, direkt ein unverbindliches Angebot anzufordern, das auf Sie persönlich zugeschnitten ist.
Grundsätzlich kann man die Altersvorsorge in drei Ebenen einteilen:
- Die staatliche Rentenversicherung in die jeder Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber zu gleichen Teilen Beiträge vom laufenden Arbeitsentgelt einzahlt und die ab Rentenbeginn eine lebenslange Altersrente zahlt.
- Die private Altersvorsorge deren Beiträge vom Einzelnen aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden.
- Die betriebliche Altersvorsorge, deren Beiträge der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer (oder beide) unversteuert zahlt. Als Sonderform sind hier die Zeitwertkonten zu nennen, die zwar nicht zu den klassischen Formen der bAV gehören, die aber durch ihre Flexibilität immer interessanter werden.
Durch das neue "Alterseinkünfte-Gesetz" wurde der Weg zur "nachgelagerten Besteuerung" bereitet. D.h. zukünftig werden alle Aufwendungen, die der Alterssicherung dienen, steuerlich begünstigt und dafür die Erträge im Alter besteuert. Diese Umstellung erfolgt schrittweise, bis im Jahr 2024 die Aufwendungen komplett steuerfrei und die Erträge komplett steuerpflichtig sind. In der Übergangszeit muss also dem steuerlichen Aspekt besondere Beachtung zukommen.